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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
von L-Team Baumaschinen GmbH

(Stand 01.01.2023)

§ 1 Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma L-Team Baumaschinen GmbH (nachfolgend: L-Team) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die L-Team mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend: Kunden) über die angebotene Lieferung oder Leistung schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn L-Team ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn L-Team auf ein Schreiben Bezug nimmt, dass Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Alle Angebote von L-Team sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder andere Aufträge kann L-Team innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.

(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehung zwischen L-Team und Kunden ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarung einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von L-Team nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

(2) Sollte sich der Einkaufsnettopreis oder die Bezugskosten (Zölle, Frachtkosten, Transportversicherung, u. a.) für die Ware (oder benötigte Materialien) zum Zeitpunkt der Lieferung gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses um mehr als fünf Prozent nachweislich erhöht haben und zwischen beiden Zeitpunkten mehr als vier Monate liegen, ändert sich der Preis entsprechend um den Prozentsatz der Erhöhung (oder der Einheitspreis der Gewichtung des Materialanteils in dieser Position).

(3) Rechnungsbeträge sind ab Lieferung oder Einbau und Rechnungstellung fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgeblich für das Datum der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto von L-Team. 

(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(5) L-Team ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von L-Team durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Lieferungen erfolgen ab Werk, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

(2) Von L-Team in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferung und Leistung gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den mit dem Transport beauftragten Dritten.

(3) Gerät L-Team mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von L-Team auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 7 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von L-Team, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Schuldet L-Team auch den Einbau, ist Erfüllungsort der Ort, an dem der Einbau zu erfolgen hat.

(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von L-Team.

(3) Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den für die Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden (maßgeblich ist der Beginn des Verladevorgangs) über. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder L-Team noch weitere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstands, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die Ware versandbereit ist und L-Team dies dem Kunden angezeigt hat.

(4) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch L-Team betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrags der zu lagernden Ware pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringe Lagerkosten bleiben vorbehalten.

(5) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn

- die Lieferung und, sofern der Einbau geschuldet ist, der Einbau abgeschlossen ist,

- L-Team dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem § 5 (6) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,

- seit der Lieferung oder Einbau [zwölf] Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung der Ware begonnen hat und in diesem Fall seit der Lieferung oder dem Einbau [sechs] Werktage vergangen sind und

- der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als einem L-Team angezeigten Mangel, der die Nutzung der Ware unmöglich machen oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

§ 6 Gewährleistung, Sachmängel

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Sache hergestellt oder verändert wurde und daher eine Abnahme des Werks erforderlich ist, ab der Abnahme.

(2) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von L-Team den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mangelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird.

(3) Die Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von L-Team, kann der Kunde unter den in § 7 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

§ 7 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1) L-Team haftet nicht auf verschuldensabhängigen Schadensersatz bei einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Einbau des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratung-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Ware ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor üblichen Schäden bezwecken.

(2) Soweit L-Team gemäß § 7 (1) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die L-Team bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Ware sind, sind darüber hinaus nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise zu erwarten sind.

(3) Bei der Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von L-Team für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag i.H.v. 2.000.000,00 € je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertraglicher Pflichten handelt.

(4) Auskünfte oder Beratungen erfolgen, wenn diese nicht zu dem von L-Team geschuldeten und vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(5) Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für die Haftung von L-Team wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von L-Team. Der Kunde ist berechtigt, die Ware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Abs. 4) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignung sind unzulässig.

(2) Im Fall der Weiterveräußerung der Ware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber - bei Miteigentum von L-Team an der Ware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil - an L-Team ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Ware treten oder sonst hinsichtlich der Ware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. L-Team ermächtigt den Kunden widerruflich, die an L-Team abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. L-Team darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

(3) Greifen Dritte auf die Ware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von L-Team hinweisen und L-Team hierüber informieren, um die Durchsetzung der Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, L-Team die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber L-Team.

(4) Tritt L-Team bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - vom Vertrag zurück (Verwertungsfall) ist L-Team berechtigt, die Ware herauszuverlangen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Bei allen sich aus dem Vertragsbehältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand nach Wahl von L-Team Glauburg oder der Sitz des Kunden.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

(3) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen und undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht; dasselbe gilt für etwaige Lücken in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die AGB können Sie als PDF hier abrufen.